Einschulung
Beginn der Schulpflicht 2024/25:
- Jedes im Vorjahr zurückgestellte Kind
- Regulär:
- Kind, das bis zum 30.06.2024 sechs Jahre alt wird (geb. bis 30.06.2018)
- Einschulungskorridor:
- Kind, das zwischen dem 01.07.2024 und 30.09.2024 sechs Jahre alt wird (geb. 01.07.2018 bis 30.09.2018)
- durchläuft ebenso das Anmelde- und Einschulungsverfahren
- Beratung der Eltern und Empfehlung durch die Schule
- Schriftliche Elternentscheidung bis spätestens 11.04.2024
- Erfolgt keine fristgerechte Erklärung der Eltern, ist das Kind schulpflichtig
- Vorzeitige Einschulung auf Antrag:
- Kind, das zwischen dem 01.10.2024 und 31.12.2024 sechs Jahre alt wird (geb. von 01.10.2018 bis 31.12.2018)
- Kind, das ab dem 01.01.2025 sechs Jahre alt wird (geb. ab 01.01.2019) mit schulpsychologischem Gutachten
Zurückstellung auf Antrag:
- Wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann
- Rücksprache mit Schulleitung
- Anmelde- und Einschulungsverfahren muss durchlaufen werden
- Entscheidung durch die Schulleitung
…
INFORMATIONSVERANSTALTUNG für Eltern der Schulanfänger: 21.02.2024
SCHULEINSCHREIBUNG: 13.03.2024